
Heute fand am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Wien im Rahmen der Aktionswoche für den Rechtsstaat die zweite Pressekonferenz des Dachverbandes der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DVVR) unter reger Beteiligung der Kolleg:innenschaft statt. Im Mittelpunkt standen hier die aktuellen Herausforderungen an Österreichs größtem Gericht, insbesondere die hohe Verfahrensbelastung, die personelle Ausstattung sowie Fragen einer angemessenen Besoldung und Altersabsicherung.
Das Thema ist das Recht der Bürger:innen auf unabhängige und leistungsfähige Gerichte.
Verwaltungsgerichte haben eine ganz besondere Aufgabe. Sie kontrollieren staatliches Handeln. Sie entscheiden darüber, ob Verwaltungsbehörden rechtmäßig gehandelt haben. Damit schützen sie Bürger:innen vor rechtswidrigen Eingriffen des Staates – und schaffen zugleich Rechtssicherheit für Verwaltung und Politik.

Dass die Rahmenbedingungen zunehmend an ihre Grenzen stoßen, lässt sich anhand des Bundesverwaltungsgerichts sehr konkret zeigen. Im Geschäftsjahr 2025 sind 30.550 neue Verfahren eingelangt. Das waren 25 Prozent mehr als im Jahr davor. Gleichzeitig wurden 24.800 Verfahren abgeschlossen – eine Steigerung um 17 Prozent. Auch im laufenden Geschäftsjahr ist der Output enorm: Mit Stand 30. September 2026 sind 19.741 Verfahren eingelangt und 21.399 Verfahren erledigt worden.
Das ist wichtig, weil man an diesen Zahlen eines sehr deutlich sieht: Das Problem ist nicht mangelnde Leistung. Interne Abläufe wurden verbessert. Es wurden organisatorische Maßnahmen gesetzt, um die richterliche Arbeit zu erleichtern. Es werden legistische Vorschläge eingebracht, um Verfahren effizienter zu gestalten. Aber irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem man fehlende personelle Ressourcen nicht mehr durch Organisation und persönlichen Einsatz kompensieren kann.
Mehr Output ersetzt keine fehlenden Planstellen. Effizienz kann vorhandene Ressourcen besser nutzen – sie kann fehlende Ressourcen nicht herbeizaubern.
Am 30. September waren beim Bundesverwaltungsgericht noch 22.660 Verfahren offen. Das entspricht ungefähr dem Verfahrensausgang eines ganzen Jahres. Durchschnittlich sind pro Kammer rund 2.820 Verfahren offen. Von den 220 Gerichtsabteilungen haben 88 mehr als 100 offene Verfahren. Der Höchststand in einer einzelnen Gerichtsabteilung liegt bei 552 offenen Verfahren.
Auch der Blick auf einzelne Materien zeigt die Entwicklung. In der Kammer für Eilsachen stieg der durchschnittliche Verfahrenseingang von 66 Verfahren im Geschäftsjahr 2021 auf 195 im Jahr 2025. Im Sozialbereich stieg er von 53 auf 105 Verfahren. Im Bereich Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur von 44 Verfahren im Jahr 2021 auf 142 im Jahr 2026.

Trotzdem konnte das Gericht die Verfahrensdauer verbessern. Im Geschäftsjahr 2025 wurden 54 Prozent der Verfahren innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. Im Vergleichszeitraum 2014 bis 2024 waren es 49 Prozent. 78 Prozent der Verfahren wurden innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen; im Vergleichszeitraum waren es 66 Prozent. Das ist eine beachtliche Leistung. Es zeigt aber zugleich, wie viel aus den vorhandenen Strukturen bereits herausgeholt wird. Wenn diese Entwicklung anhält, können die Belastungszahlen nicht dauerhaft durch interne Umschichtungen aufgefangen werden.
Längere Verfahren sind keineswegs nur ein Problem für ein Gericht. Sie treffen zunächst den rechtsschutzsuchenden Menschen, der länger auf eine verbindliche Entscheidung warten muss. Sie treffen aber ebenso die Verwaltungsbehörden. Und sie treffen die Politik. Denn auch für den Staat ist es entscheidend, möglichst rasch Klarheit darüber zu erhalten, ob Verwaltungshandeln rechtmäßig war.
Zu wenig Ressourcen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit bedeuten nicht weniger Kosten für den Staat. Verzögerte Rechtssicherheit verursacht am Ende zusätzliche Kosten – für Bürger, Verwaltung und öffentliche Hand.
Wer Verwaltungsgerichten zusätzliche Zuständigkeiten überträgt, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass die notwendigen personellen Voraussetzungen geschaffen werden.
Zur Funktionsfähigkeit unabhängiger Gerichte gehört aber noch etwas anderes. Richterliche Unabhängigkeit besteht nicht nur darin, dass niemand einem Richter/einer Richterin sagen darf, wie er/sie zu entscheiden hat. Sie braucht auch institutionelle und materielle Rahmenbedingungen, die der besonderen Verantwortung des richterlichen Amtes entsprechen.
Dabei geht es um Besoldung und Altersabsicherung.
Gerade 2026 wird die Frage besonders sichtbar, weil nun erstmals vollharmonisierte Verwaltungsrichter:innen in den Ruhestand treten. Für diese Generation trifft das traditionelle Bild von der besonders privilegierten Beamtenpension nicht mehr zu. Ihre Pension wird nach dem harmonisierten Pensionssystem berechnet. Gleichzeitig gibt es bei regulärem Pensionsantritt keine klassische Abfertigung und aus unserer Sicht keine echte zusätzliche zweite Säule der Altersvorsorge. Die besonderen Bindungen, die sich aus der Stellung als Richter:in ergeben, enden hingegen nicht in gleicher Weise mit dem letzten Arbeitstag.
Das ist eine strukturelle Frage, der sich der Gesetzgeber stellen muss. Dabei geht es uns ausdrücklich nicht um Privilegien. Es geht darum, ob die Republik die besondere Verantwortung des richterlichen Amtes auch bei den Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt – und ob der richterliche Beruf langfristig für hochqualifizierte Jurist:innen attraktiv bleibt. Denn unabhängige Gerichte entstehen nicht allein durch Verfassungsbestimmungen. Man muss ihnen auch die tatsächlichen Voraussetzungen geben, unter denen sie ihre Aufgabe erfüllen können.
Deshalb fordert der DVVR:
• eine der Stellung und Verantwortung im Rechtsstaat entsprechende Besoldung,
• eine angemessene Altersabsicherung,
• ausreichend Planstellen
• und den verbindlichen Grundsatz, dass zusätzliche Aufgaben nur gemeinsam mit den dafür erforderlichen Ressourcen übertragen werden.
Wer einen starken Rechtsstaat will, muss starke Gerichte ermöglichen. Unabhängigkeit gibt es nicht zum Nulltarif. Ein funktionierender Rechtsstaat ist keine Selbstverständlichkeit.