
Das Land Vorarlberg habe bei der Gehaltsabrechnung der Verwaltungsrichter:innen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, obwohl diese pragmatisiert seien, abgezogen, die nun – nachdem der Fehler nach über 10 Jahren Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgefallen ist – rückerstattet werden. Es habe sich nun herausgestellt, dass Richter:innen aus der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommen seien.
Wie der ORF Vorarlberg berichtet, sei es in Vorarlberg das erklärte Ziel der Landesregierung, nur mehr Vertragsbedienstete aufzunehmen. Verfassungsgesetzlich gebe es dabei aber Grenzen und habe man für Richter:innen des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg, um deren Unabhängigkeit zu schützen und den Vorgaben der Bundesverfassung zu entsprechen, eine bundesweit einmalige Lösung geschaffen und diese nur für die Zeit ihrer Richtertätigkeit pragmatisiert. Danach verlieren sie diesen Status wieder.
Dies habe aber bei der Bezahlung der Gehälter dazu geführt, dass das Land den Richter:innen über Jahre hinweg Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen habe, obwohl Beamte grundsätzlich nicht arbeitslosenversichert seien. Es sei nun die Lohnverrechnung in Abstimmung mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau bis 1.1.2019 rückabgewickelt worden, sodass sowohl die betroffenen Richter:innen als auch der Dienstgeber die zu viel bezahlten Beiträge zurückerhalten, wobei für die fünf Jahre zwischen 2014 und 2019 das Land selbst mit einem Betrag von 92.800 Euro aufkommen müsse. Betroffen von der Fehlberechnung seien 17 Personen.