LVwG NÖ hatte 2024 eine noch nie dagewesene Arbeitsbelastung

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (LVwG NÖ) zeigt auf, dass dieses im Jahr 2024 erneut mit zu wenig Personal im richterlichen Bereich im Wesentlichen aufgrund einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Karenzen und Teilzeitbeschäftigungen aber auch durch nicht zeitgerechte Nachbesetzungen zu kämpfen hatte. Waren zu Beginn des Jahres 2024 noch 53 Richter:innen inklusive Präsidenten und Vizepräsidenten oder 47 Vollzeitäquivalente tätig, waren es zu Jahresende nur mehr 50, wovon zeitweise nur 42,50 Vollzeitäquivalente tatsächlich im Dienst standen. Damit haben 15 % der Personalkapazität gefehlt. Ein Ausmaß, das für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichtes bei bestehendem Akteneinlauf nicht ausreichend ist.

Dadurch und, weil noch ein sehr hoher Aktenanfall aus den Jahren 2021 bis 2023 abzubauen war, hat sich auch die durchschnittliche Verfahrensdauer in Administrativverfahren im Jahr 2024 von 5 auf 6,8 Monate erhöht.

In diesem Zusammenhang wird auch ausgeführt, dass Nachbesetzungen von Richterstellen bereits dann vorzunehmen sind, wenn sie nicht bloß kurzfristig unbesetzt sind und sollte diese bewährte Praxis eine formelle Absicherung auch im Dienstpostenplan selbst erfahren. Es wäre auch wünschenswert bei der Nachbesetzung „Reservevorschläge“ vorzusehen, aus denen bei kurzfristigem Bedarf weitere Nachbesetzungen vorgenommen werden können. Dies vor dem Hintergrund, dass die (Verfassungs-)Rechtslage eine:n „Vertretungsrichter:in“ nicht vorsieht. Deshalb sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, Fluktuationen im „Ist-Stand“ der im Dienst befindlichen Vollzeitäquivalente möglichst gering zu halten.

Die Räumlichkeiten am Sitz in St. Pölten erweisen sich weiterhin als nicht ausreichend, es fehlt insbesondere an einem großen Verhandlungssaal. Zudem wird die schwere Auffindbarkeit und mangelnde Übersichtlichkeit des bestehenden Gebäudes kritisiert. In den Außenstellen (Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl) wurden die erforderlichen Raumressourcen geschaffen, allerdings wird gefordert, die Verhandlungssäle auch dort mit Klimaanlagen auszustatten.

Dringend angeregt wird im Tätigkeitsbericht, eine bundesverfassungsrechtliche Grundlage dafür zu schaffen, um Verfahren, an denen Richter:innen des Landesverwaltungsgerichtes als Partei beteiligt sind, an ein anderes Landesverwaltungsgericht übertragen zu können.

Hier geht es zum Tätigkeitsbericht …

Siehe dazu: Sitzung des NÖ Landtages

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