Aus dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 des LVwG Kärnten geht hervor, dass im Berichtsjahr 2.189 neue Verfahren für 22 Verwaltungsrichter:innen (einschließlich des Präsidenten und der Vizepräsidentin) angefallen sind, wobei davon eine Person in Karenz war. Es konnten 2.328 Verfahren erledigt werden, sodass mit 31.12.2022 ein Rückstand von 879 unerledigten Verfahren bestand. Der Verfahrensanfall war im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig, sodass der Rückstand auch reduziert werden konnte. Der größere Teil der Verfahren (59 %) waren Verwaltungsstrafverfahren. Die durchschnittliche Erledigungsdauer betrug ca. 154 Tage.
Gegen die Entscheidungen des LVwG wurden 89 Revisionen und 34 VfGH Beschwerden eingebracht, wobei nur 16 Entscheidungen (oder 7,8 %) vom VwGH und keine vom VfGH aufgehoben wurden.
Auffallend ist, dass die Beschwerdeverfahren nach der Kärntner Bauordnung um 50 % im Vergleich zu den Vorjahren zugenommen haben. Grund dafür könnte die Abschaffung des zweigliedrigen gemeindlichen Instanzenzuges im Jahr 2021 sein. In diesem Zusammenhang wird neuerlich auf das dauerhafte Problem hingewiesen, dass dem LVwG nicht ausreichend bautechnische Amtssachverständige zur Verfügung stehen, was zu Verfahrensverzögerungen führt.
Bedauert wird, dass im Evidenzbüro lediglich ein juristischer Mitarbeiter tätig ist und es wird dringend eine zusätzliche Planstelle für diesen Bereich gefordert. Erforderlich wäre auch die Einrichtung einer eigenen Pressestelle, um eine neutrale Berichterstattung in den diversen Medien sicherzustellen und rasch auf Entwicklungen z.B. in sozialen Medien zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit reagieren zu können.
In Bezug auf die Digitalisierung besteht beim LVwG Kärnten Verbesserungsbedarf. Insbesondere wird eine Trennung vom EDV-System des Landes angeregt, da durch den Hackerangriff auf das EDV-System der Landesverwaltung im Mai 2022 auch der Dienstbetrieb des LVwG weitestgehend zum Erliegen gekommen ist. Nur durch das Engagement der Belegschaft konnte ein größerer Verfahrensrückstau verhindert werden.
Mit der räumlichen Situation kann nicht mehr das Auslangen gefunden werden, insbesondere fehlt es an einem großen Verhandlungssaal. Dem soll mit einem bevorstehenden Umbauprojekt Abhilfe geschaffen werden.