Asylverfahren (2): Asylanträge trotz Notverordnung?

Schwerpunkt Migration
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Um die Asylzahlen massiv zu reduzieren, soll laut Innenministerium mit der Notverordnung geltendes Unionsrecht – die EU-Asylverfahrensrichtlinie – „nicht mehr anzuwenden sein“. Dann soll Flüchtlingen an den Grenzen die Einreise verweigert werden, auch wenn sie einen Asylantrag stellen wollen. Das umzusetzen, sei auch mit mehr Personal an den Grenzen verbunden. Ausnahmen soll es für Angehörige von Flüchtlingen in Österreich geben – oder wenn dem Flüchtling etwa in Ungarn Gefahr droht.

Nimmt Ungarn die zurückgewiesenen Flüchtlinge nicht zurück, könnten Grenzlager drohen. Kommt ein Flüchtling nach Inkrafttreten der Notverordnung illegal nach Österreich und stellt er hier einen Asylantrag, kann er bis zu zwei Wochen in einem Polizeianhaltezentrum untergebracht werden.

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