Verfassungsgerichtshof: Keine Bedenken gegen die elektronische Gesundheitsakte „ELGA“

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foto: apa/robert jäger

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerde eines Arztes abgewiesen,der sich geweigert hatte, einen Lichtbildausweis vorzulegen, um sich so aus der elektronischen Gesundheitsakte (Elga) abzumelden zu können („ Optout“).

Der Mediziner argumentierte, damit werde die Abmeldung unnötig erschwert werde.

Der Verfassungsgerichtshof lehnte nun die gegen die Entscheidung des BVwG erhobene Beschwerde ab.


Doch das Erkenntnis bezieht sich nicht nur auf das Optout: Das Höchstgericht bestätigte auch insgesamt die Verfassungskonformität Elgas. Denn die Kritik des Arztes richtete sich auch gegen das „System Elga“- also gegen die wesentlichen Grundelemente des Projektes, etwa die Speicherdauer oder Grundrechte auf Datenschutz und Schutz des Eigentums.

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