Richter verspielt seine Reputation mit Facebook-Bild

sz süddeutsche„Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause“: Wie man sich als Richter nicht auf Facebook verhalten sollte.

Ein Richter posiert auf Facebook mit dem T-Shirt-Aufdruck „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“.
Diese Präsentation sei nicht einfach nur neckisch, sie manifestiere die Befangenheit des Richters, hat jetzt der BGH geurteilt.

Von Heribert Prantl

Tipps zur Wahrung der Internet-Reputation gibt es in Hülle und Fülle. Also: Fotos, auf denen man betrunken in den Hotelpool fällt, haben im Netz nichts verloren; und Schnappschüsse von Exzessen bei der Party sollte man nicht in sozialen Netzwerken posten. Solche Hinweise stehen in vielen Berufsberatungs-Broschüren für Jugendliche.

Einschlägige Hinweise für Richterinnen und Richter, etwa in der Deutschen Richterzeitung, gab es bisher nicht. Das wird sich nun ändern: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil einer Großen Strafkammer des Landgerichts Rostock aufgehoben, weil der Vorsitzende Richter sich auf seiner Facebook-Seite höchst sonderbar präsentiert hatte.

Der Richter machte sich ein Späßchen auf Kosten seiner Angeklagten

Diese Präsentation war nicht einfach nur neckisch, sie manifestierte, so meinte der BGH, die Befangenheit des Richters: „Dessen Internetauftritt ist mit der gebotenen Haltung der Unvoreingenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen Richters nicht zu vereinbaren“. Was war passiert? Der BGH (Az. 3 StR 482/15) formuliert das in delikater Nüchternheit: „Im öffentlich zugänglichen Bereich“ des Facebook-Accounts des Vorsitzenden Richters „war auf der Profilseite ein Lichtbild zu sehen, auf dem dieser mit einem Bierglas in der Hand auf einer Terrasse sitzt und ein T-Shirt trägt mit der Aufschrift: ‚Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA'“ .

JVA – das Kürzel für Justizvollzugsanstalt. Der Richter machte sich also ein Späßchen auf Kosten seiner Angeklagten. Auf Facebook schrieb er auch noch einen launigen Kommentar zu seiner Pose: „Das ist mein ‚Wenn du rauskommst, bin ich in Rente‘-Blick“.

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