In Zeiten des boomenden Online-Handels erweisen sich gesetzliche Bestimmungen wie jene im „Preisauszeichnungsgesetz“ als purer Anachronismus.
Sollte mit diesem Gesetz noch gewährleistet werden, dass alle Konsumenten für Sachgüter denselben Preis zahlen, haben Kundenkarten und digitale Preisschilder nur ein Ziel: dem Konsumenten soviel abzuknöpfen, wie er zu zahlen bereit ist. Google ließ sich schon im Jahr 2012 ein System patentieren, das Informationen über das Kaufverhalten auswertet und Preis automatisch anpasst.
Eine Herausforderung für Konsumenten und Datenschützer.
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