Immer wieder sind die Verwaltungsgerichte mit der illegalen Verbringung von Kraftfahrzeugen ins Ausland – meistens nach Nigeria- befasst.
Im Regelfall in der Gestalt von Verwaltungsstrafverfahren mit Geldstrafen, jenseits der 10.000 Euro. Eingeleitet werden diese Verfahren sehr häufig auf Grundlage einer Anzeige deutscher Behörden, welche österreichische Autotransporte auf dem Weg nach Hamburg oder Rotterdam kontrollieren.
Um welchen Markt es hier geht, lässt ein Bericht in der „Presse“ erahnen: Von den knapp 250.000 Fahrzeuge, die im Jahr 2014 bei den österreichischen Behörden abgemeldet wurden, erfolgte bei rund 200.000 die Abmeldung deshalb, weil sie aufgrund sicherheitsrelevanter Mängel kein „Pickerl“ mehr bekamen. Und von dieser Viertelmillion landete nur 25% bei Abfallverwertern, der Rest dürfte ins Ausland gelangt sein.
Hier den Beitrag in der Presse lesen..
Siehe auch:
Behörde muss ermitteln, ob Abfall vorliegt