Verwaltungsgerichtsbarkeit: Ostermayer hofft auf rasche Einigung

In Aussicht genommen sind laut Ostermayer die Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten sowie von zwei Bundesverwaltungsgerichten erster Instanz, und zwar ein allgemeines Bundesverwaltungsgericht sowie ein Bundesfinanzgericht.

Diese elf Verwaltungsgerichte sollen 119 derzeit bestehende Sonderbehörden ersetzen. Auch der Asylgerichtshof soll – zumindest mittelfristig – in das allgemeine Bundesverwaltungsgericht erster Instanz eingegliedert werden. Durch die Auflösung von zahlreichen Behörden werde es auf jeden Fall einen längeren Übergangszeitraum brauchen, betonte Ostermayer, er selbst rechnet mit rund zwei bis drei Jahren.

Parlamentskorrespondenz Nr. 31 vom 13.01.2011

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