Die Vollversammlung des UVS-Wien hat heute eine Bestimmung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach Parteien, Parteienvertreter und sonstige Personen nur unbewaffnet Zutritt zu den Räumen des UVS haben. Auch das Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Dies sei dringend erforderlich gewesen, so Sabrina Burda, Sicherheitsvertrauensfrau am UVS-Wien, da bisher eine, etwa dem Gerichtsorganisationsgesetz vergleichbare, Regelung fehlte. Nun sei die Landesverwaltung aufgerufen, der Präsidentin die zur Vollziehung dieses Waffenverbotes erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine wirksame Zugangskontrolle nach dem Muster der Gerichte sei unerlässlich, erklärt der Leiter der Arbeitsgruppe „Sicherheit am UVS-Wien“, Christian Schmid. Wie ein Sicherheitskonzept wirksam umgesetzt werden kann, habe eine von der Arbeitsgruppe jüngst durchgeführte Recherche am Bundesasylgerichtshof eindrucksvoll gezeigt.