VfGH prüft eine Bestimmung im niederösterreichischen Sozialhilfegesetz

Ist Kostenübernahme bei stationärer Pflege nur für Personen aus NÖ gleichheitswidrig?

Der VfGH prüft, ob im niederösterreichischen Sozialhilfegesetz die Kostenübernahme bei stationärer Pflege verfassungskonform geregelt ist. Anlass für dieses Gesetzesprüfungsverfahren ist die Beschwerde einer Tirolerin, die nach einem Schlaganfall in ein Pflegeheim in Niederösterreich überstellt worden ist und deren Antrag auf Kostenübernahme von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und in Folge vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich abgewiesen wurde.

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