Glücksspiel: Betreiber dürfen auf Verjährung hoffen

Kommt es in Glücksspielverfahren künftig zu einer Verurteilung, gibt es auch eine Vorstrafe

foto: apa/epa/federico gambarini
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Günther Oswald, Der Standard

Für die Anwälte ist es ein gutes Geschäft: Fast 1800 Verwaltungsstrafverfahren gab es im Vorjahr wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Glücksspielgesetz. Es geht dabei in aller Regel um die Beschlagnahmung von Spielautomaten, die aus Sicht der Finanz illegal betrieben werden.

Ein neues Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) beschäftigt nun die ganze Branche – und auch die für die Materie zuständigen Ministerien. Künftig ist für die Ermittlungsarbeit nämlich nicht mehr nur die Finanzpolizei zuständig. Immer dann, wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass auf einem Automaten pro Spiel mehr als zehn Euro eingesetzt werden können (Grenze für kleines Glücksspiel), muss das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übertragen werden. Es handelt sich dann um kein Verwaltungs-, sondern um ein Strafverfahren, für das in weiterer Folge ein Bezirksgericht zuständig ist.

In der Praxis wird sich dadurch einiges ändern. Zum einen dürften die Strafen wohl niedriger ausfallen, heißt es in Expertenkreisen. Im Strafrecht ist der Schuldnachweise nämlich in der Regel schwieriger zu erbringen als in einem Verwaltungsverfahren.

Allerdings: Wenn es zu einer Verurteilung kommt, ist der Betreiber eines illegalen Glücksspiels vorbestraft. Darauf weist man im Finanzministerium hin, wo ebenso betont wird, dass es auch nach der geänderten Rechtsprechung „keine Schonfrist beim illegalen Glücksspiel geben wird“.

Profitieren könnten von der neuen Zuständigkeitsverteilung vor allem jene Automatenbetreiber, die bereits anhängige Verfahren haben. Auch diese müssen – sofern mehr als zehn Euro gespielt werden konnten – an die Staatsanwaltschaften übertragen werden. Viele dieser Fälle dürften aber bereits verjährt sein, da die Verjährungsfrist bei kleineren Strafrechtsfällen (bis maximal sechs Monate Freiheitsstrafe) nur bei einem Jahr liegt.

Gesetze verschärfen

Durcheinandergewirbelt werden aber auch die Abläufe innerhalb der Behörden. Die Finanzpolizei (sie ist keine richtige Polizei) muss jedes Mal einen Kriminalpolizisten hinzuziehen, wenn sie einen Automaten beschlagnahmen will. Wie es im Finanzressort heißt, gab es bereits erste Gespräche mit dem Innenministerium, wie man sich künftig am besten abstimmen könnte. Allerdings: Die Begeisterung, sich an Ermittlungsschritten der Finanz zu beteiligen, hielt sich bei der Polizei schon bisher in Grenzen.

Parallel dazu werden im Finanzressort bereits Überlegungen gewälzt, ob man nicht die Gesetze nachschärfen könnte, um besser gegen Betreiber von illegalen Automaten vorgehen zu können. So könnte der Tatbestand im Strafgesetzbuch verschärft werden. Nach der Nationalratswahl Ende September dürfte dieses Thema wohl aufs Tapet kommen.

Im Finanzministerium geht man jedenfalls vorläufig von einem „gewaltigen Brocken“ an Mehrarbeit für die Staatsanwälte aus. Der Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte, Gerhard Jarosch, zeigt sich aber vorerst gelassen. Jedes Jahr gebe es 600.000 Anzeigen, da seien 1800 zusätzliche Fälle wohl auch noch bewältigbar. Sollte es punktuell zu Engpässen kommen, werde man mehr Personal verlangen.

derStandard.at …

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