Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit geht voran

Als Anschubfinanzierung für das Bundesverwaltungsgericht sind rund 4 Mio. € vorgesehen

Budgetausschuss zu Höchstgerichten und Präsidentschaftskanzlei Wien

Nachdem im Frühjahr dieses Jahres die umfassende Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen worden war, richtete sich das Interesse der Abgeordneten im heutigen Budgetausschuss zur Beratung des Bundesvoranschlags 2013 für die Höchstgerichte in erster Linie auf die entsprechende Umsetzung der Neuerungen. Ab 1. Jänner 2014 wird in den neun Bundesländern jeweils ein Landesverwaltungsgericht 1. Instanz eingerichtet, auf Bundesebene wird es ein Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz, das organisatorisch an den Asylgerichtshof angedockt wird, und ein Bundesfinanzgericht geben. Die Verwaltungsgerichte 1. Instanz sollen in der Regel in der Sache selbst entscheiden, der Verwaltungsgerichtshof fungiert als 2. Instanz, kann allerdings nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen angerufen werden.

Als Anschubfinanzierung für das Bundesverwaltungsgericht sind rund 4 Mio. € vorgesehen, informierte Staatssekretär Josef Ostermayer die Abgeordneten aufgrund einer Anfrage des Abgeordneten Peter Fichtenbauer (F). Es müssen dafür neue Räumlichkeiten angemietet werden, sagte er, zumal das Gericht insgesamt 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wird. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Zeitplan für die Umsetzung der Reform eingehalten werden kann. Selbstverständlich werde auch für die Ausbildung der MitarbeiterInnen Sorge getragen, versicherte der Staatssekretär und machte darauf aufmerksam, dass im Zuge der Reform etwas mehr als 100 einzelne Materiengesetze anzupassen sein werden. Was die geplanten Fachsenate im Bundesverwaltungsgericht betrifft, so könne er noch keine konkreten Aussagen darüber machen, wie viele es davon geben wird, jedenfalls werden diese zentral in Wien angesiedelt sein und nicht in den drei Außenstellen. Ostermayer ging damit auf eine Wortmeldung von Abgeordneter Daniela Musiol (G) ein. Er bekräftigte ihr gegenüber auch, dass man alles tun werde, um den Rechtschutz nicht zu erschweren.

ots.at …

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