
Die Unabhängigkeit der Justiz ist auch in gefestigten Demokratien keine Selbstverständlichkeit. Friedrich Zillessen, Doktorand an der University of Oxford und ehemals Redakteur beim „Verfassungsblog“, untersucht in einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte, wie sich Gerichte in Deutschland gegen einen schrittweisen autoritären Staatsumbau absichern lassen. Er co-initiierte das Thüringen-Projekt und leitete das daran anschließende Justiz-Projekt, das sich mit der Verwundbarkeit rechtsstaatlicher Institutionen befasst. Die Erfahrungen unter anderem in den USA, Polen und Ungarn zeigten nach seiner Analyse, dass dafür nicht zwingend offene Rechtsbrüche erforderlich seien. Politische Einflussnahme könne vielmehr durch die Kombination von an sich zulässigen rechtlichen Maßnahmen, institutioneller Veränderungen und einer schleichenden Erosion bestehender (Grundwert-)Standards erfolgen. Gerade die Delegitimierung von Gerichten und einzelnen Richter:innen könne dabei ein Frühwarnsignal darstellen.
Besondere Bedeutung komme der Personalauswahl und der Gerichtsverwaltung zu. Rein exekutive Ernennungsverfahren seien nach Zillessens Analyse unter dem Gesichtspunkt der institutionellen Widerstandsfähigkeit anfälliger für Missbrauch. Einfluss- und Missbrauchsmöglichkeiten bestünden nicht nur bei der erstmaligen Ernennung und der Festsetzung der Auswahlkriterien, sondern auch bei Beurteilungen, Geschäftsverteilungen, Beförderungen, Versetzungen und Disziplinarverfahren. So könne die Exekutive erheblichen Einfluss nehmen. Eine stärkere Beteiligung von Richtervertretungen im Ernennungsprozess würde immerhin Begründungspflichten erhöhen und frühzeitig öffentliche Aufmerksamkeit für problematische Ernennungen schaffen.
Potenzielle Einflussmöglichkeiten sieht Zillessen darüber hinaus in der Organisation und Ausstattung der Gerichte. Zuständigkeiten können konzentriert, Gerichtssprengel verändert (court packing), Personal gezielt verteilt, finanzielle Ressourcen entsprechend gesteuert und technische Infrastrukturen zur mittelbaren Einflussnahme genutzt werden. Selbst die Möglichkeit der Exekutive, über die IT-Infrastruktur die Spruchpraxis, Verfahrensdauer oder Entscheidungsmuster einzelner Richter:innen auszuwerten, könne einschüchternde Wirkung entfalten. Mehr institutionelle Eigenständigkeit der Justiz – etwa bei IT-Infrastruktur und Mittelverwaltung – könne daher ihre Widerstandsfähigkeit erhöhen. Rechtliche Absicherungen allein könnten die Unabhängigkeit allerdings nicht vollständig gewährleisten.
Als entscheidenden Resilienzfaktor bezeichnet Zillessen letztlich das Selbstverständnis der in der Justiz tätigen Menschen und eine gesellschaftliche Kultur der Unabhängigkeit. „Der größte Resilienzschlüssel der Justiz ist ihr Personal, dessen über Jahrzehnte gewachsenes Amtsverständnis maßgeblich dafür ist, eine autoritär-populistische Übernahme zu verhindern. An manchen Stellen bietet es sich unterstützend an, die Justiz mit rechtlichen Mitteln besser zu schützen.“ Als Beispiel für eine derartige rechtliche Absicherung sieht er in der Resilienzreform für das Bundesverfassungsgericht 2024 im neu gefassten Art. 93 GG.
Die Autorität der Gerichte sei darauf angewiesen, dass Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit gerichtliche Entscheidungen auch dann akzeptieren, wenn diese unbequem seien. Die zentrale Schlussfolgerung des Beitrags lautet daher, mögliche Schwachstellen nicht erst dann zu untersuchen, wenn politische Einflussnahme bereits stattfindet. Institutionelle Risiken müssten frühzeitig erkannt und Schutzmechanismen rechtzeitig gestärkt werden: „Antizipation ist die beste Verteidigung.“
Hier geht es zum Beitrag „Antizipation ist die beste Verteidigung“ von Fridrich Zillessen