
Die geplante Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz, die die Verwendung von Chatbots vorsieht und ermöglicht, dass künstliche Intelligenz nicht nur mehr unterstützend eingesetzt wird, sondern eigenständig rechtswirksame Entscheidungen treffen kann, führt zu Kritik von epicenter.works, wie im gestrigen Morgenjournal auf Ö1 berichtet wurde. Bescheide können nach dieser Novelle auch ohne Zutun eines Menschen erstellt werden. Diese KI-Anwendung sei aber fehleranfällig und gebe es die Gefahr von Halluzinationen. Epicenter.works fordert auch eine unabhängige und weisungsfreie KI-Aufsicht.
Der Einsatz von KI habe in Großbritannien bereits dazu geführt, dass einer Person der Asylantrag abgelehnt worden sei, basierend auf einer halluzinierenden Grundlage einer KI, führt der Sprecher von epicenter.works aus.
Die Regierungsvorlage schreibe keine bestimmte Technologie – wie Large Language Models (LLM) – für vollständig automatisierte Bescheide vor. Ziel sei eine bürgerfreundlichere, effizientere und stärker digitalisierte Verwaltung rund um die Uhr. Die Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf habe man im Regierungsbüro ernst genommen; diese seien in die vorliegende Regierungsvorlage eingeflossen ua bei Präzisierungen im Datenschutz.
Nach der Regierungsvorlage können Betroffene einer vollständig automatisierten Entscheidung – im Unterschied zum Begutachtungsentwurf – nicht mehr schon im Vorhinein widersprechen. Wer einen solchen Bescheid erhält, könne stattdessen innerhalb von zwei Wochen eine Vorstellung als Rechtsmittel erheben. Der angefochtene Bescheid tritt durch die Vorstellung außer Kraft, danach ist kein vollautomatisierter Bescheid mehr vorgesehen.
Hier geht es zum Ö1 Morgenjournal vom 03.09.2026 …
Hier geht es zur Regierungsvorlage zur Änderung des AVG …
Hier geht es zur Stellungnahme des Dachverbandes zum Begutachtungsentwurf …
Siehe auch den Beitrag im Standard: Halluzinationen im Amt: Massive Kritik an Plänen für KI in Behörden – KI