
Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) Kärnten für das Jahr 2025 verweist auf Herausforderungen aufgrund einer Gehaltsreform für Richter:innen, die keine angemessene Entlohnung sicherstellt, und Mängel beim Ermittlungsverfahren durch die Behörden, was zu Mehrbelastungen führte. Positiv wird auf eine bauliche Verbesserung durch Zusammenschluss der beiden bisherigen Gebäude hingewiesen und, dass eine Nachbesetzungen aufgrund von Pensionierung rasch erfolgte.
Die richterlichen Planstellen am LVwG Kärnten waren mit 22 (einschließlich Präsidium) im Berichtszeitraum gleichbleibend im Vergleich zu den Vorjahren; eine Richterin befand sich in Karenz. Es wurde eine vorgezogene Nachbesetzung aufgrund einer Pensionierung im Hinblick auf die hohe Aktenbelastung vorgenommen. Am LVwG Kärnten gab es im Berichtszeitraum zwei juristische Mitarbeiter:innen.
Im Februar 2025 konnte der Zubau/Lückenschluss bezogen werden, der zwischen den beiden bestehenden Gebäuden entstand ist, und neben einem modern ausgestatteten Verhandlungssaal auch sechs Büros für Verwaltungsrichter:innen schaffte.
Im Berichtsjahr sind 2.516 Verfahren einschließlich 97 Revisionen und 20 VfGH-Beschwerden angefallen, was im Durchschnitt der letzten Jahre liegt. Erledigt wurden 2.698 Verfahren, sodass mit Ende 2025 ein Rückstand von 1.007 unerledigter Verfahren bestand. Die durchschnittliche Erledigungsdauer betrug ca. 116 Tage. 47,62 % fielen auf das Verwaltungsstrafverfahren, 29,69 % auf das Administrativverfahren und 21,74 % auf das Abgabenverfahren, der Rest betraf faktische Amtshandlungen. In 97,18 % der Verfahren bestand eine Einzelrichterzuständigkeit. Beschwerden wurden zu 39,84 % abgewiesen. Beschwerden an den VfGH wurden zu 90 % abgelehnt, Revisionen an den VwGH wurden zu 39,76 % zurückgewiesen und zu 2,92% abgewiesen; 43,27 % der Verfahren am VwGH im Berichtszeitraum sind noch offen.
Eine Mehrbelastung haben fehlende Ermittlungsschritte in einigen behördlichen Verfahren dargestellt, sowie teilweise mangelhaft vorgelegte Akten. Zudem nimmt zu 53,41 % die belangte Behörde an den Verhandlungen nicht teil. Auch das Informationsfreiheitsgesetz hat zu einer Mehrbelastung geführt.
Mit dem LGBl. 51/2025 kam es zu einer Gehaltsreform für Richter:innen am LVwG Kärnten. Dabei wird das Ziel einer angemessenen Entlohnung für die Funktion eines Verwaltungsrichters/einer Verwaltungsrichterin nicht erreicht und besoldungsrechtliche Benachteiligungen durch die unterschiedlichen Besoldungssysteme im Landesverwaltungsgericht nicht beseitigt. Darauf hinweisende Stellungnahmen auch der VRV fanden keine Beachtung im Gesetzwerdungsprozess.
Um einen höheren Sicherheitsstandard zu erreichen, wäre der Einsatz einer dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsschleuse (zB Rund-, Zylinderschleuse) erforderlich; aus den dem Landesverwaltungsgericht derzeit zur Verfügung stehenden Budgetmitteln kann dieses Projekt jedoch nicht finanziert werden.