
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) als größtes Gericht Österreichs präsentiert seinen von der Vollversammlung beschlossenen Tätigkeitsbericht und den vom Präsidium erstellten Justizverwaltungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 (Februar 2025 bis Jänner 2026) in einem. Im Vorwort kritisiert der Präsident des Gerichtes Christian Filzwieser, dass bei Zuweisung neuer Kompetenzen (insbesondere die Einführung einer Rufbereitschaft zur Umsetzung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes, Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes etc.) auch die entsprechenden Ressourcen dafür vorgesehen werden müssen. Durch Personalmangel langsamer werdende Gerichtsverfahren beeinflussen auch die Verwaltung negativ und schade sich der Staat damit selbst. Es erscheine auch demokratiepolitisch bedenklich, wenn sogar jene Ressourcen, die in den wirkungsorientierten Folgenabschätzungen zu neuen Gesetzen vom Parlament beschlossen worden seien, nicht zur Verfügung gestellt würden. Die Verunmöglichung von Kassation und Zurückverweisungen sei kostspielig und keinesfalls rechtsstaatlich alternativlos, insbesondere vor dem Hintergrund, dass behördliche Ermittlungstätigkeiten teilweise auf das BVwG verlagert würden. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die nicht fristgerechten Erledigungen aufgrund von Ressourcenknappheit zu erheblichen Kostenfolgen für die Republik Österreich führe.
Das BVwG verfügt über 220 Richter:innen und 399 nichtrichterliche Mitarbeiter:innen, davon 169 Mitarbeiter:innen in der Justizverwaltung, um die organisatorischen, personellen und technischen Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Gerichtsbetrieb sicherzustellen und die richterliche Tätigkeit durch verlässliche administrative Strukturen zu unterstützen. Dieser Personalstand blieb jedoch unverändert, obwohl es einen Anstieg neu anhängigen Verfahren von rund 25 % (30.550 Verfahren) gegenüber dem Vorjahr (24.500 Verfahren) gegeben hat. 54 % der Verfahren wurden innerhalb von der gesetzlichen Frist von sechs Monaten und 78 % innerhalb von einem Jahr abgeschlossen. Insgesamt wurden 24.800 Verfahren im Jahr 2025 abgeschlossen, offen blieben 23.650 Verfahren, das entspricht einem Anstieg von 35 % im Vergleich zur Vorperiode.
Vom Bundesverwaltungsgericht sind mehr als 200 Materiengesetze zu vollziehen. Der Schwerpunkt lag mit 51,4 % (15.720 Verfahren) an Neueingängen im Bereich Fremdenwesen und Asyl, gefolgt von Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt mit 27,1 % (8.280 Verfahren) der Neueingänge. Dabei fielen 7.640 Verfahren auf den Rechtsbereich Rundfunkgebühren. Soziales hat einen Anteil von 15,2 % (4.640 Verfahren) an den Neueingängen.
Es wurden 60,2 % der Entscheidungen der Behörden bestätigt. In 24,2 % erhielt der/die Beschwerdeführer:in Recht. In nur rund 6 % wurden Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung des BVwG erhoben, davon wurden 69,4 % der außerordentlichen Revision zurück- oder abgewiesen und 59,7 % der ordentlichen Revisionen.
Zur Bewältigung des Aktenanfalls gibt es neben dem Sitz in Wien Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz. Es sind am BVwG acht Kammern eingerichtet, aufgeteilt in Asyl- und Fremdenrecht (Kammer A), Eilsachen (Kammer E), Persönliche Rechte und Bildung (Kammer P), Soziales (Kammer S), Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur (Kammer W) und drei für die Außenstellen (Kammern G, I und L). Es gibt 189 Planstellen für juristische Mitarbeiter am BVwG.
Das Präsidialbüro wurde neu strukturiert und teilt sich seit August 2025 in die drei Abteilungen „Recht und Strategie“, „Infrastruktur einschließlich Qualitätsmanagement, Organisationentwicklung und Wirkungsorientierung“ sowie in die Abteilung „Personal einschließlich Ausbildungs- und Wissensmanagement sowie Recruiting“. Am BVwG gibt es eine Gleichbehandlungsbeauftragte und Frauenbeauftragte.
Im Berichtszeitraum wurde das Instrument der Intervision als strukturierte Form des kollegialen Austausches weitergeführt beziehungsweise von den Richter:innen selbst ausgebaut. Dabei handelt es sich um moderierte Fall- und Reflexionsformate, in denen Richter:innen schwierige Entscheidungs- oder Verfahrenssituationen in einem vertraulichen Rahmen besprechen können.
Das Pilotprojekt „Justiz 3.0“ (Digitale Aktenführung am BVwG) wurde schrittweise implementiert. Ziel des Vorhabens ist die umfassende Digitalisierung gerichtlicher Arbeitsabläufe. Im Mittelpunkt stehen dabei die Einführung des elektronischen Aktes, die Optimierung digitaler Workflows sowie die verstärkte Nutzung elektronischer Kommunikationswege zur Erleichterung der richterlichen Arbeit.
Das Referat Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement sowie strategische Vernetzung mit anderen Institutionen hat die internen Workflows aktualisiert, um eine konsistente und professionelle Kommunikation gegenüber Journalist:innen sowie der Öffentlichkeit sicherzustellen.