OGH Präsident: Zu hoher Belastung im Justizbereich und Kritik an Gesetzesentwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft

Der OGH Präsident Georg Kodek fordert im APA-Interview mehr Personal und bessere Einstiegsgehälter für die Justiz und warnt vor zu hohen Belastungen im Justizbereich. Die Arbeitsbedingungen vor allem bei den Untergerichten seien unzumutbar. Der Preis der Unabhängigkeit sei, dass Investitionen in Gerichte gegenüber der Politik schwer zu argumentieren seien. Noch funktioniere die Gerichtsbarkeit einigermaßen gut, das werde sich aber bald ändern. Der Standard sei nicht ohne massive Aufgabenreduktion und ohne Personalvermehrung zu halten. Um den Personalmangel zu bekämpfen sollten die Einstiegsgehältern in der Justiz dringend nachjustiert werden.

Einsparungen träfen vor allem Untergerichte, die seit Jahren an der Grenze oder über der Grenze der Belastbarkeit arbeiten müssten. Er weist darauf hin, dass sich die Gerichte über Pauschalgebühren im Wesentlichen selbst finanzieren würden. Es gebe Einsparungspotenzial etwa durch eine Verkürzung des Instanzenzuges in Zivilsachen, so der OGH Präsident. Er mahnt jedoch: „Dann muss man es aber auch politisch verantworten.“

Auch würden gerade die kleinen Gerichte sehr gut funktionieren und sei das Einsparungspotential bei einer Zusammenlegung sehr gering und nur sehr langfristig erkennbar.

Die Justizministerin Anna Sporrer verteidigt im Presseinterview den Entwurf zur Regelung der Bundessstaatsanwaltschaft. Ihr sei klar, dass die Standesvertretungen damit nicht zufrieden seien, insbesondere weil der Nationalrat die von einer Expertenkommission vorgeschlagenen Mitglieder ablehnen können soll. Dadurch bestehe die Gefahr, dass sich fähige Leute gar nicht erst bewerben. Zudem müsse das Parlament auch nicht explizit begründen, wenn es jemanden ablehnt. Dennoch vertritt sie die Auffassung, dass das Parlament nach dem Richter- und Staatsanwaltsdienstgesetz niemanden willkürlich ablehnen dürfe. Ob im Fall der Diskriminierung dies auf Kosten des Parlaments gehe, könne die Ministerin nicht sagen. Mit dem Gesetzesvorhaben solle die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt werden, zumal die Europäische Kommission ein sehr strenges Auge mit dem Rechtsstaatlichkeitsbericht auf Österreich habe.

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Armenak Utudjian habe eingewendet, dass es wichtiger wäre, die Mittel von neun Millionen Euro für diese neue Behörde dafür zu verwenden, den Justizbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Ministerin sieht diese Kosten als angemessen und ergänzt, dass die reinen Mehrkosten laut den Experten, je nach Ausgestaltung, mit etwa drei Millionen jährlich beziffert werden würden.

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Hier geht es zum GMX Magazin Beitrag „Arbeitsbedingungen in Justiz unzumutbar“ ..

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