
Das Jahr 2024 war beim LVwG Kärnten einerseits von Umbautätigkeiten zur Verbindung beider Gebäudeteile des LVwG und andererseits von Diskriminierungen durch das bestehende richterliche Besoldungssystem geprägt. Zu letzteren wird im Tätigkeitsbericht des LVwG Kärnten für das Jahr 2024 hervorgestrichen, dass Gehaltsregelungen von Richter:innen dem Art. 6 EMRK gerecht zu werden haben und nicht diskriminierend sein dürfen. Das noch auf Basis der Zulagen geregelte im Jahr 2024 bestehende Gehaltssystem führt dazu, dass schon länger beim LVwG Kärnten beschäftigte Richter:innen in unsachlicher Weise wesentlich schlechter gestellt werden, als erst jüngst ernannte Richter:innen. Obwohl die politisch Verantwortlichen auf diese Situation aufmerksam gemacht worden sind, gibt es bislang keine Änderungen oder Anpassungen.
Zu den Umbautätigkeiten ist festzuhalten, dass die zwei bestehenden Gebäude miteinander verbunden und damit zusätzliche Flächen geschaffen wurden. Aufgrund der räumlichen Einschränkung und dem Baulärm während der Umbauarbeiten mussten einige Verhandlungen außerhalb des Gerichtsgebäudes abgehalten werden; bei der Bearbeitung der Geschäftsfälle kam es dadurch zu keinen nennenswerten Verzögerungen. Die prekäre Raumsituation hat sich durch den „Verbindungsbau“ gelöst.
Im Bereich Digitalisierung konnte der Anschluss an den ERV hergestellt werden. Im Tätigkeitsbericht wird das Erfordernis hervorgehoben, auch das Gericht technisch so auszustatten, dass es seine Geschäfte dem Stand der Technik entsprechend abwickeln kann. Dazu zählen insbesondere ein elektronisches Aktenführungssystem, das den Ansprüchen der Gerichtsbarkeit gerecht wird und die Arbeitsweise der Richter:innen unterstützt und erleichtert.
Das richterliche Kollegium bestand im Berichtszeitraum aus 22 Richter:innen einschließlich Präsidium, wobei sich eine Kollegin in Karenz befand. Es hat zwei Pensionierungen gegeben; die Planstellen wurden zeitnah nachbesetzt, was aufgrund der altersbedingten personellen Fluktuation auch zukünftig erforderlich sein wird, um die zügige Bearbeitung der Beschwerdesachen weiterhin zu gewährleisten. Das Evidenzbüro konnte die zweite Planstelle erst nach Abschluss der Umbautätigkeiten im Jahr 2025 nachbesetzen.
Es sind 2.549 Verfahren im Berichtsjahr angefallen, sodass dies im Bereich des Durchschnittswertes der letzten Jahre liegt; erledigt wurden 2.507 Verfahren. Zwei Drittel davon betrafen Verwaltungsstrafverfahren. Dabei drang die antragstellende Partei zumindest teilweise in 45 % der Fälle durch. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug ca. 163 Tage. Im Berichtsjahr wurden 104 VwGH-Revisionen und 27 VfGH-Beschwerden gegen Entscheidungen des LVwG Kärnten eingebracht, wobei 15 Entscheidungen vom VwGH und 2 vom VfGH aufgehoben wurden.