Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt Lockdown – Opposition stimmte dagegen

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Sonntag den neuen verschärften Lockdown in der COVID-19-Notsituationsverordnung genehmigt. Im Gegensatz zum „Lockdown light“ vor zwei Wochen stimmten nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zu.

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Sonntag den neuen verschärften Lockdown genehmigt. Im Gegensatz zum „Lockdown light“ vor zwei Wochen stimmten nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zu. Die SPÖ verweigerte diesmal ihre Zustimmung, weil sie die Umstellung der Schulen auf Fernunterricht ablehnt. Gegen diese Maßnahme laufen auch NEOS und FPÖ Sturm. Im Gegensatz zu den Blauen, die auch gegen den Lockdown sind, halten Rote und Pinke aber die Notbremse für notwendig.

Der Hauptausschuss muss allerdings nur den Ausgangsregeln und die Bestimmungen für den Veranstaltungsbereich absegnen.

Die Verordnung tritt am Dienstag 17.11.2020 in Kraft und mit Ablauf des 06.12.2020 außer Kraft. Die Ausgangsregelung in § 1 und die Regelung zu Veranstaltungen in § 12 der COVID-19-NotMV treten mit Ablauf des 26.11.2020 außer Kraft.

Hier geht’s zum Artikel in der Wiener Zeitung … 

Hier geht’s zur Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV), BGBl. II Nr. 479/2020 vom 15.11.2020

Hier geht’s zum Entwurf der Verordnung …

Hier geht’s zur rechtlichen Begründung des Entwurfs …

Hier geht’s zum Beitrag von PLUS iuris Podcast #15 …

Teilen mit: