Bankgeheimnis: Bundesfinanzgericht versagt Finanzverwaltung Konteneinschau

foto: apa/herbert pfarrhofer

Die Finanz kommt nicht so einfach an Kontodaten, wie sich das manche Steuerfahnder erhofft haben.

Seit Oktober des Vorjahres existiert das Kontenregister, das bereits 1.756-mal abgefragt wurde. Doch wollen die Prüfer nicht nur wissen, wer ein Konto hat, sondern welche Summen darauf liegen und welche Transaktionen vorgenommen wurden, muss eine Einschau vorgenommen werden. Eine der Bedingungen: die Bewilligung durch einen Richter des Bundesfinanzgerichts.

Nun liegt der erste dokumentierte Fall einer beantragten Kontoeinschau vor. Und er geht aus Sicht der Finanz gar nicht erfreulich aus: Der Richter wies das Begehren des Finanzamtes Wien 4/5/10 nämlich ab. Richter Richard Tannert gelangt zu der Auffassung, dass der Antrag den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht.

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