Vorwurf der richterlichen Willkür: Eine Patientin kämpft gegen die Ohnmacht

Spiegel onlineLisa Hase klagte gegen ihre Zahnärzte, als die Richter plötzlich an ihrem Geisteszustand zweifelten. Reine Willkür, behauptet die 62-Jährige. Nun attackiert sie die Justiz – mit starken Argumenten.

Im Jahr 2004 reichte Lisa Hase beim Landgericht Göttingen eine erste Klage auf Schadensersatz gegen mehrere Zahnärzte ein, vier Jahre darauf eine zweite. Die Verfahren sind bis heute nicht entschieden. Es geht um mutmaßliche Behandlungsfehler, Hase hatte Schmerzen, konnte nicht mehr arbeiten.

Mitten im Verfahren geschah das, was Lisa Hase für einen Skandal hält. Ende 2009 fasste die zuständige Kammer den Beschluss: Ein Psychiater solle untersuchen, ob die Klägerin überhaupt prozessfähig sei, sprich: ob da nicht eine geisteskranke Querulantin wirbelte.

Das hätte nie passieren dürfen, sagt Juraprofessor Martin Schwab von der Universität Bielefeld, der zu Fehlentscheidungen deutscher Gerichte forscht. „Der Beschluss für das Gutachten war klar rechtswidrig.“ Es bleibe der Verdacht, „dass Frau Hase mundtot gemacht werden sollte“. Wer prozessunfähig ist, kann auch keine Klage durchfechten.

Eine Psychiaterin und ein städtischer Bediensteter stellten fest: Bis auf die Zähne sei Lisa Hase vollkommen gesund. Nun rückten die Richter im ursprünglichen Klageverfahren von ihrem Beweisbeschluss ab und verzichteten auf ein eigenes Gutachten.

Inzwischen beschäftigt der Fall den Landtag in Niedersachsen. Lisa Hase hat seit 2014 zwei Petitionen eingereicht, darin dringt sie zum Beispiel darauf, dass Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) disziplinarische Schritte gegen die damaligen Göttinger Richter einleitet. Und „Machtmissbrauch“ von Richtern künftig verhindert.

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