
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat seinen Tätigkeitsbericht, der von der Vollversammlung beschlossen wurde, für die Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht. Daraus ergibt sich, dass das LVwG von den Personaleinsparungen im Landesdienst betroffen ist. Es seien eine Richterplanstelle und ein Mitarbeiter in der Geschäftsstelle nicht nachbesetzt worden. Das richterliche Kollegium habe daher im Berichtszeitraum aus dem Präsidium, 13 Richterinnen, zwei davon in Teilzeit, und 12 Richtern bestanden. Für richterliche Planstellen ergebe sich ein Ausmaß von 28,5 Vollzeitäquivalenten (einschließlich Präsidentin und Vizepräsident) im Berichtszeitraum. Derzeit weist die Homepage des LVwG Salzburg 26 Richter:innen samt Präsidium auf.
Die monokratischen Justizverwaltung obliege der Präsidentin und sei diese in diesem Bereich der Landesregierung gegenüber weisungsgebunden. Dazu zähle auch die Diensthoheit über die Richter:innen und dem beamteten Administrativpersonal. Sie könne bestimmte Aufgaben von der Personalabteilung des Amtes der Landesregierung in ihrem Namen und auf ihre Weisung vollziehen lassen. Von dieser Übertragungsmöglichkeit sei im Berichtszeitraum Gebrauch gemacht worden.
Die innere Organisation des LVwG sei in der (nicht veröffentlichten) Organisations- und Dienstverfügung der Präsidentin vom 01.12.2025 abgebildet. Durch interne Verfügungen und Richtlinien soll ein einheitlicher rascher Vollzug der Aufgaben des LVwG ermöglicht werden. Es gebe ein Organisationshandbuch für die Geschäftsstelle und seien ausgewählte Prozesse einem Risk-Management unterzogen worden. Fortgesetzt worden seien auch die auf Wunsch der Präsidentin und des Vizepräsidenten durchgeführten fakultativen Jahresgespräche mit Richter:innen betreffend vertrauliches und kollegiales, direktes Feedback zu getroffenen Entscheidungen.
An Fortbildungen habe es ua. eine Sicherheitsschulung und daran anschließend ein Sicherheitstraining sowie eine Burnout-Prävention gegeben. Drei Richter:innen und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter haben im Rahmen des EJTN-Programmes verschiedene Institutionen in Italien, Polen, Bulgarien und Rumänien besucht. Die auf Richter:innen-Initiative ausgeführten Workshops zu verschiedenen Themen wurden hervorgehoben.
Beim LVwG Salzburg bestehe seit 2016 eine elektronische Aktenführung, seit 2024 sei der elektronische Akt der authentische. Die fünf Verhandlungssäle und alle Büros seien mit Dockingstations für Laptops ausgestattet. Getestet werden KI-gestützte juristische Recherche-Tools und sei das Landesverwaltungsgericht im Lenkungsausschuss für KI des Amtes der Salzburger Landesregierung vertreten. Bereits 60 % der Akten werden digital übermittelt. Diese Digitalisierung gehe mit dem Problem einher, dass es in Bezug auf übermittelte Dateiformate der Behördenakten, insbesondere bei großen Datenvolumen Schwierigkeiten bei der Lesbarkeit der Akten gebe.
Seit 01.01.2022 sei das LVwG gesetzlich verpflichtet, sämtliche Erkenntnisse und Beschlüsse, die nicht bloß verfahrensleitend sind, in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zu veröffentlichen und werde zur Erleichterung mit einer KI-basierten Pseudonymisierungssoftware gearbeitet. Die Veröffentlichung erfolge auf der Homepage des LVwG. 44 ausgewählte Entscheidungen seien während des Berichtszeitraumes zudem in das RIS eingespeist worden.
Am Gericht gebe es einen Mediensprecher, der für eine gute Zusammenarbeit zwischen Medien und den vom Gericht zur Verfügung gestellten Informationen für eine seriöse Berichterstattung sorge. Der Mediensprecher habe auch das Beschwerdemanagement im täglichen Dienstbetrieb seit Juli 2024 übernommen.
Im Jahr 2024 habe es einen Akteneingang von 1.693 Fällen gegeben, erledigt seien 2.013 Akten worden. Es habe 110 Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof und 36 Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gegeben, 11 Revisionen seien vom VwGH bzw. 2 vom VfGH (zumindest teilweise) stattgegeben worden.
Im Jahr 2025 habe es einen Akteneingang von 2.069 Fällen gegeben, erledigt worden seien 2.025 Akten. Es habe 142 Revisionen an den VwGH und 48 Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gegeben, 19 Revisionen seien vom VwGH und 1 Beschwerde vom VfGH zumindest teilweise stattgegebenen worden.
Im Tätigkeitsbericht wird betont, dass sich die Beschwerden gegen Verwaltungsstrafen wegen unzulässiger Verwendung von Wohnungen für touristische Beherbergung mehr als verdreifacht haben und allein im Jahr 2025 bereits bei 24 Verfahren lag. Auch die Verfahren wegen unzulässiger Verwendung von Wohnungen als Zweitwohnung haben sich nahezu verdreifacht.