
Georg Kodek, Präsident des Obersten Gerichtshofes, sieht in einem Beitrag in der Presse in der jetzigen Reformidee der Weisungsspitze der Bundesstaatsanwaltschaft eine Verschärfung der Problematik des Anscheins der politischen Einflussnahme. Er fordert zudem die gleichen Qualitätsanforderungen für die Weisungsspitze wie sie schon derzeit für Richter:innen und Staatsanwält:innen im RStDG vorgesehen sind.
Nach dem derzeitigen Plan der Bundesregierung soll die Weisungsspitze der Bundesstaatsanwaltschaft aus einem vom Parlament gewählten – und nach einzelnen Vorschlägen auch wieder abwählbaren – Dreiergremium bestehen. Dagegen wendet Kodek ein, dass es in Österreich nicht vorgesehen sei, die Richter:innen vom Parlament wählen zu lassen. Es sei daher auch nicht nachvollziehbar, weshalb an der Spitze der Staatsanwaltschaften drei politisch bestellte Personen vorgesehen sein sollen.
Für Richter:innen bestehe seit Jahrzehnten ein bewährtes System der Auswahl durch richterliche Personalsenate; dieses System sei zuletzt für den OGH eingeführt worden. Auch für die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft sollte dieses System vorgesehen werden. Durch die Einbindung der Justizministerin und des Bundespräsidenten sei dieses richterliche Auswahlverfahren auch indirekt demokratische legitimiert.
Die „Anscheinsproblematik“ werde durch diese Reform verschärft, wenn an der Spitze der Staatsanwaltschaften drei politisch bestelle Personen stehen. Dies werde dem politischen „Kuhhandel“ und „Sidelettern“ Vorschub leisten. Bei den gewählten Kandidaten könnte auch der Eindruck einer parteipolitischen Punzierung entstehen.
Zudem hegt der Präsident des OGH Bedenken gegen die Herabsetzung der Qualifikationsanforderungen für die Weisungsspitze der Bundesstaatsanwaltschaft. Wieso gerade an der Weisungsspitze geringere Anforderungen gelten sollen, als für Richter:innen und Staatsanwält:innen, sei nicht nachvollziehbar.
Die Reform trage zur faktischen Qualität des Rechtsschutzes nicht bei. Zudem sei die derzeit geplante Weisungsspitze als Dreiergremium im internationalen Vergleich nahezu singulär.