Gesetzesentwurf zum Auslaufenlassen der Corona-Maßnahmen

Mit dem gestern eingebrachten Ministerialentwurf des COVID-19-Überführungsgesetzes sollen mit Ende Juni sämtliche Corona-Maßnahmen aufgehoben werden. Die Rahmenbedingungen definiert das sogenannte COVID-19-Überführungsgesetz. Demnach sollen die Impfung und Medikamente auch künftig gratis bleiben – kostenlose Tests dürfte es hingegen nur mehr bei Symptomen geben.

„Die Pandemie geht, das Virus bleibt. Wir haben die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um allen Menschen in Österreich auch nach dem 30. Juni eine hervorragende Versorgung zu bieten“, betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).

Impfung und Medikamente weiter gratis

Die Corona-Schutzimpfung wird auch nach dem 30. Juni für alle Menschen kostenfrei bleiben. Sie kann dann im niedergelassenen Bereich und in Einrichtungen wie Impfstraßen oder -bussen in Anspruch genommen werden. Die Bundesländer haben zudem die Möglichkeit, regional angepasste Angebote zu schaffen. Die Regelung ist im Gesetzesentwurf zunächst bis 31. März 2024 festgelegt – eine langfristige Lösung soll laut Gesundheitsministerium bis dahin in den Verhandlungen zum Finanzausgleich gefunden werden.

Auch Medikamente sollen im Übrigen gratis bleiben. Wenn der vom Bund beschaffte Bestand aufgebraucht ist, erfolgt eine Überführung in die Regelstrukturen der Sozialversicherung.

Tests nur bei Symptomen kostenlos

Was Tests anbelangt, Antigentests können nur mehr von Menschen mit Symptomen und bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kostenlos in Anspruch genommen werden – „um abzuklären, ob COVID-19-Medikamente eingesetzt werden sollen“, so das Ministerium. Es muss sohin bei der betreffenden Person im Fall eines positiven Testergebnisses die Bereitschaft zur Einnahme von COVID-19-Heilmittel bestehen, was bei unter 18-Jährigen (mangels zugelassener Medikamente) nicht gegeben sein dürfte. Erst nach jedem 5. positiven Testergebnis ist zusätzlich ein PCR-Test durchzuführen.

Apotheken erhalten die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Tests kostenpflichtig anzubieten. Die Ausgabe von gratis Wohnzimmertests sowie andere kostenfreie Testmöglichkeiten werden dann beendet.

Um die epidemiologische Entwicklung dennoch im Auge zu behalten und gegebenenfalls schnell handeln zu können, wird das Abwassermonitoring fortgeführt und auf weitere Krankheitserreger wie etwa Influenza erweitert.

Ende der COVID-Maßnahmen

Gleichzeitig werden das COVID-19-Maßnahmengesetz sowie die COVID-19-bezogenen Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz auslaufen. Damit werden alle Corona-bezogenen Verordnungen sowie die Corona-Meldepflicht aufgehoben. Auch die Verkehrsbeschränkungen bei einer COVID-19-Infektion fallen damit weg.

Die bestehende COVID-19-Basismaßnahmenverordnung läuft mit 30. April aus. Damit endet die Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen. Auch die Risikogruppenfreistellungsverordnung gilt nur noch bis Ende April.

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