Ernennung von HR Dr. Heinrich Zens zum Senatspräsidenten des VwGH

Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 12. Dezember 2017 Herrn Hofrat des VwGH Dr. Heinrich Zens mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2018 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. 

Heinrich Zens kommt ursprünglich aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wurde im Mai 1995 zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt und hat sich in den mehr als zwanzig Jahren seiner Tätigkeit am Höchstgericht vor allem als Spezialist für Dienst- und Besoldungsrecht profiliert. Er wird in seiner neuen Funktion als Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes voraussichtlich die Leitung des Dienstrechts- und eines Asylrechtssenates übernehmen.

Senatspräsident  Zens war jahrelang Präsident der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung VEV (AEAJ), von Anfang an ein Förderer der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Interessen der richterlichen Standesvertretung liegen ihm sehr am Herzen.

Wir gratulieren herzlich!!

 

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