Verfahrenshilfe für Flüchtlinge: Anwälte erwarten Mehraufwand

StandardVon der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, dass ein Anspruch auf unentgeltliche Verfahrenshilfe auch in administrativen Verwaltungsverfahren bestehen muss, werden auch Flüchtlinge in Asylverfahren profitieren.

ÖRAK-Präsident Rupert Wolff rechnet mit einem beträchtlichen Mehraufwand für Rechtsanwälte. „Dieser gesellschaftlichen Verantwortung werden wir auch selbstverständlich nachkommen“, sagt Wolff im Gespräch mit dem STANDARD.


Doch im Gegenzug müsse Justizminister Wolfgang Brandstetter endlich seinen Widerstand gegen eine längst fällige Erhöhung des gesetzlichen Anwaltstarifs aufgeben.

Hier den Beitrag im „Standard“ lesen…

siehe auch: Verfahrenshilfe in Unionsrechtsfällen gilt sofort

Und: VfGH hebt § 40 VwGVG über Verfahrenshilfe als verfassungswidrig auf

 

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