Österreich-Konvent: „Die Mehrheit will nicht, dass etwas passiert“

presse-logoEinige Pläne wurden umgesetzt. Die zentrale Idee, eine neue Verfassung zu schaffen und Geld durch eine bessere Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern zu sparen, aber nicht.

 Philipp Aichinger  (Die Presse)

Ganz umsonst waren die Beratungen von damals dann doch nicht. Ja, sogar einiges, was damals diskutiert wurde, ist inzwischen umgesetzt.

Etwa die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte im Jahr 2014. Wer mit dem Bescheid einer Behörde nicht zufrieden ist, kann sich nun in aller Regel gleich bei unabhängigen Richtern beschweren. Und muss sich nicht mehr durch Sonderbehörden und Senate quälen, um am Ende des Rechtszugs zu Verwaltungsrichtern zu kommen.
Mit Anfang 2015 trat die Gesetzesbeschwerde in Kraft. Bisher konnte man als Betroffener Zivil- und Strafgesetze nicht selbst anfechten. Man musste hoffen, dass das Zivil- oder Strafgericht ein strittiges Gesetz dem Verfassungsgerichtshof vorlegt. Nun aber können Betroffene selbst dafür sorgen, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz prüfen muss.
Den Artikel in der Presse lesen …

Teilen mit: