528 Besucher wollten mit einer Schusswaffe ins Gericht

 Drohungen gegen Richter nehmen zu. Ein Bezirksgericht musste sich sogar verbarrikadieren.

Polizisten dürfen ihre Dienstwaffe auch in einem Gerichtsgebäude tragen, etwa wenn sie als Zeuge geladen sind. Alle anderen müssen gefährliche oder als solche eingestufte Gegenstände wie Nagelzwicker an der Sicherheitsschleuse abgeben. Im vergangenen Jahr wollten 528 Privatpersonen eine Schusswaffe mit ins Gericht nehmen, um 125 mehr als 2011.

Wobei: Die Gefahr geht oft von Unbewaffneten aus, wie die (vorhersehbare) Eskalation bei dem Prozess mit rassistischem Hintergrund vergangenen Donnerstag gezeigt hat. Noch riskanter sind die Reaktionen von Betroffenen in Sorgerechts- und Exekutionsfällen, die Entscheidungen der Richter nicht akzeptieren wollen (39 Prozent aller Attacken gegen Justizpersonal). Drohungen bis zu Sesseln, die durch das Amtszimmer geschleudert werden, sind fast alltäglich. „Die Hemmschwelle ist geringer geworden“, attestiert die Präsidentin des Wiener Zivillandesgerichts, Marlene Perschinka. Die Nachfrage einer bedrohten Richterin am Telefon: „Sie wissen aber schon, mit wem Sie sprechen?“, konnte dem aufbrausenden Anrufer vielleicht früher einmal Einhalt gebieten.

Oliver Scheiber, Leiter des Bezirksgerichts Wien-Meidling, schildert den Fall einer mit Mord bedrohten Richterin. Das gegen den gewaltbereiten Mann erlassene Hausverbot im Gericht versuchte dieser zu umgehen, indem er sich mit Perücke und Brille verkleidet und mit zwei Messern sowie Rasierklingen bewaffnet Zutritt verschaffen wollte. Er wurde enttarnt und das Gericht zur Sicherheit einige Tage abgesperrt.

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Siehe auch: VUVS Wien fordert wirksame Sicherheitsmaßnahmen für Verwaltungssenate

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