Verwaltungsgerichte: Breites Lob für Reformvorschläge der Regierung

Steiner: Länder sehen bei UVP-Verfahren noch Klärungsbedarf

Wolfgang Steiner, Direktor des Oberösterreichischen Landtags, stellte klar, dass der Entwurf, mit Ausnahme eines einzigen Punktes, mit den Ländern abgestimmt worden sei. Seiner Auffassung nach werden die Landesverwaltungsgerichte einen bürgernahen Rechtsschutz ermöglichen. In diesem Sinn plädierte er für eine rasche Beschlussfassung. Nicht einsichtig ist laut Steiner für die Länder allerdings, warum es bei UVP-Verfahren eine Ausnahme vom Zuständigkeitsprinzip geben solle. Er sieht hier noch Verhandlungsbedarf, wobei er sich vorstellen kann, länderübergreifende Infrastrukturprojekte beim Bundesverwaltungsgericht zu konzentrieren.

Als wesentlich wertete Steiner, dass die Länder am Verfahrensrecht mitarbeiten und das Organisationsrecht für die Landesverwaltungsgerichte bei den Ländern bleibt. Die Länder würden die Qualität der Richterausbildung „selbstverständlich sicherstellen“ und bei der Übernahme von UVS-Mitgliedern in die Verwaltungsgerichte erster Instanz nach rechtsstaatlichen Kriterien vorgehen, bekräftigte er.

Hesse: Nicht zu viele Detailpunkte in Verfassung aufnehmen

Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, betonte, die Regierungsvorlage bringe einen Paradigmenwechsel. Er verwies auch darauf, dass der vorliegende Gesetzestext viel Flexibilität zulasse, und plädierte dafür, in die Verfassung nicht zu viele Detailpunkte aufzunehmen. So sei es etwa möglich, die Zuständigkeiten der Landesverwaltungsgerichte und der Bundesverwaltungsgerichte wechselseitig zu verschieben und mit Materiengesetz festzulegen, dass verwaltungsbehördliche Entscheidungen unmittelbar bei Gericht angefochten werden können. Ebenso könne mit Materiengesetz festgeschrieben werden, in wichtigen Bereichen eine Senatszuständigkeit bzw. die Beiziehung von LaienrichterInnen vorzusehen.

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