Die Anhaltung von einem ÖH-Bus in Graz mit Anti-WKR-Demonstranten war für den UVS rechtswidrig.
von Colette M. Schmidt, STANDARD-Printausgabe, 20.7.2011
Die Proteste gegen den Ball des Wiener Korporationsrings am 28. Jänner dieses Jahres hatten ein Nachspiel vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Graz. Denn als an jenem Freitag um 13.45 Uhr rund 50 Personen mit einem von der ÖH der Uni Graz gemieteten Reisebus nach Wien fahren wollten, um an den Demonstrationen teilzunehmen, wurden sie von der Polizei stundenlang daran gehindert.
Der Einsatz wurde von der Polizei mit der Begründung, man habe eine anonyme E-Mail erhalten, in der gewarnt wurde, dass sich Sprengstoff im Bus oder bereits im Votivpark in Wien befinden könne, gerechtfertigt. Doch laut UVS rechtfertigte das ominöse und rufschädigende Schreiben die Amtshandlung nicht. Im Gegenteil: „Bemerkenswert“ sei „der Umstand, dass der anonyme Verfasser seine Mail offensichtlich in Kenntnis der Organisation des Polizeiwesens“ abgeschickt hatte.