Verwaltungsgerichtsbarkeit: Regierung ist sich einig

Die Bundesregierung hat sich bei ihrer Klausur am Montag am Semmering auf die Umsetzung von sieben Arbeitspaketen bis zum (regulären) Wahljahr 2013 geeinigt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit soll reformiert werden; für Winter 2011 wird eine Regierungsvorlage zur „größten Strukturreform“ im Verwaltungsverfahren angekündigt. Bis 2013 sollen dann über 100 Sonderbehörden zugunsten von neun Landesverwaltungsgerichten, einem Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz und einem Bundesfinanzgericht aufgelöst werden. Bringen soll dies eine kürzere Verfahrensdauer, eine Entlastung der Höchstgerichte und besseren Rechtsschutz für Bürger und Wirtschaft.

Quelle: Wirtschaftsblatt.at, APA

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