Die sogenannte Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG) soll gewährleisten, dass der illegale Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Wege eines transparenten und fairen Verfahrens unter Einhaltung verbindlicher Mindeststandards beendet wird.
Die Richtlinie ist am 13.01.2009 in Kraft getreten, die Umsetzungsfrist ist am 23.12.2010 ausgelaufen. Da Österreich diese Richtlinie bis dato nicht umgesetzt hat, sind seit dem 24.12.2010 einige Regelungen der RL unmittelbar anwendbares Recht. Besonders betroffen sind die Abschiebung und die Zurückschiebung.
Ein Beitrag von Holger Winkelmann, veröffentlicht auf der deutschen Internetplattform „Migrationsrecht.net“ informiert über einige bedeutsame Regelungen, die unmittelbar gelten. Die dort gewonnen Schlussfolgerungen scheinen auch für die österreichische Rechtslage von großem Interesse.
SK