UK/EuGH: Sind Richter Arbeitnehmer?

Mit der Frage, ob Richter als Arbeitnehmer im europarechtlichen Sinne anzusehen sind, befasst sich demnächst der EuGH.

Ein englisches Gericht hat am 4. August 2010 ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht (Rechtssache C-393/10). Das Ersuchen betrifft die Auslegung von § 2 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, die in der Richtlinie 97/81/EG enthalten ist. Gefragt wird, ob gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen oder nationales Recht bestimmen, ob Richter in ihrer Gesamtheit als Arbeitnehmer im Sinne von § 2 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung anzusehen sind. Falls Richter unter § 2 Nr. 1 fallen, möchte das englische Gericht wissen, ob das nationale Recht hinsichtlich der Gewährung von Pensionsansprüchen zwischen Vollzeit- und Teilzeitrichtern oder zwischen verschiedenen Arten von Teilzeitrichtern unterscheiden kann.

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