Ein aktueller Entwurf für die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht vor, dass Bundesvergabeamt, Bundesumweltsenat, Datenschutzkommission und Co zu einem „Verwaltungsgericht des Bundes“ zusammengeführt werden. Nach Auskunft der Datenschutzkommission müsste es dennoch eine unabhängige Datenkontrollstelle geben, da diese in der europäischen Datenschutz-Richtlinie vorgesehen ist. Dort gibt man auch zu bedenken, dass ein Verwaltungsgericht für Aufgaben wie Rechtsberatung und Ombudsmannverfahren nicht die geeignete Institution sei.
Quelle: derstandard.at