5. bis 7. Mai 2010
Neu im Programm und schon deshalb von besonderem Interesse wird ein von der Vereinigung der Europäischen Verwaltungsrichter (VEV) in englischer Sprache veranstalteter Arbeitskreis zum Thema „Richterliche Unabhängigkeit und Richtergehalt“ sein.
Der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates No. R (94) 12 zufolge sollte „die Vergütung [der Richter] gesetzlich garantiert sein“ und sie soll „der Würde ihres Berufes und der von ihnen getragenen Verantwortung“ entsprechen.
Der Beirat der Europäischen Richter weist in seiner Stellungnahme Nr. 1 an das Ministerkomitee darüber hinaus auf die Wichtigkeit hin, gerade in den neuen Demokratien besondere gesetzliche Bestimmungen zur Garantie der Gehälter der Richter festzulegen, die diese Gehälter gegen Kürzungen schützen und die de facto die Erhöhung der Gehälter entsprechend den Lebenshaltungskosten sicherstellen.
Goldene Worte, fürwahr! Doch wie sieht die Umsetzung in der Praxis der europäischen Staaten aus?
In manchen neuen Demokratien hat die durch die Wirtschaftskrise erzwungene Sparpolitik schon zu realen Kürzungen der dort ohnedies niedrigen Richtergehälter geführt. Wo liegen die Grenzen solcher Kürzungen aus der Sicht der richterlichen Unabhängigkeit?
Gegenstand der Erörterungen soll auch die Politik mancher (insbesondere skandinavischer) Staaten sein, die dort nicht gesetzlich festgelegten Gehälter von der individuellen Leistung des Richters abhängig zu machen. Ist eine solcherart „leistungsabhängige“ Besoldung von Richtern mit der Unabhängigkeit zu vereinbaren?
Speaker / Referent
The Honourable Mr. Justice Bernard Mc Closkey, Supreme Court of Northern Ireland
Facilitator / Moderatorin
Annika Sandström, Judge at the Administrative Court of Stockholm and Vice-President of the AEAJ (= VEV)
Secretary / Schriftführer
High Court Judge Holger Böhmann, at present Federal Ministry of Justice, Berlin