Nichtraucher-Schutz: Keine Bedenken des VfGH

Quelle: Presseaussendung des Verfassungsgerichtshofes

Erste Anträge bzw. Beschwerden gegen das Tabak-Gesetz nicht erfolgreich

Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben über erste Anträge bzw. Beschwerden gegen das Tabak-Gesetz entschieden.

o Im Antrag eines Gastronomiebetreibers wurde kritisiert, dass die Bestimmung über die Abgrenzung zwischen Raucher- und Nichtraucherzonen so unklar ist, dass sie nicht der Verfassung entspricht. Dem ist nicht so. Die Regelung soll Nichtraucher davor schützen, „während des Besuchs eines Gastronomiebetriebes gesundheitsgefährdendem Tabakrauch ausgesetzt sein zu müssen“. Dies ist ausreichend klar und daher nicht verfassungswidrig.

Was die – im Verfahren aufgeworfene – Frage betrifft, ob Nichtraucher-Räume an Raucherzonen angrenzen dürfen, stellt der Verfassungsgerichtshof fest: „Das Rauchen muss daher auf einen eigenen, vom Nichtraucherbereich gesonderten Raum beschränkt werden, der aber (…) durchaus an den Nichtraucherraum angrenzen und von diesem durch eine Türe, die jedoch nicht ständig offen gehalten werden dürfte, getrennt sein könnte. Eine vollständige Abtrennung der Lufträume zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen wird vom Gesetzgeber (…) nicht gefordert.“

o Der Verfassungsgerichtshof bestätigt in einer weiteren Entscheidung, dass es nicht unsachlich ist, wenn für Einkaufszentren sowie für Gastronomiebetriebe ohne Abgrenzung zur „Mall“ eines Einkaufszentrums – abgesehen von Ausnahmen (eigene geschlossene Raucherräume) – ein generelles Rauchverbot besteht. Strafen für Gastronomiebetriebe, die etwa trotzdem Aschenbecher aufstellen, sind nicht verfassungswidrig: „Es liegt im Verantwortungsbereich des Inhabers (…), alle im Einzelfall notwendigen und geeigneten Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Rauchern das Rauchverbot deutlich erkennbar ist. Raucher sollen davon abgehalten werden, zu rauchen bzw. es soll auch in keiner Weise signalisiert werden, dass es möglich oder zulässig wäre, zu rauchen.“, so die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter in ihrer Entscheidung.

Dies sind die ersten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes zum Tabak-Gesetz. Weitere Anträge bzw. Beschwerden sind anhängig. Über sie konnte noch nicht entschieden werden.

23. Oktober 2009

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Presseaussendung

Erkenntnis G 127/08

Erkenntnis  B 776/08

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