Neuer Anlauf zur Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten

Das Bundeskanzleramt will in den kommenden Wochen einen Entwurf zur Umgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorlegen.

Georg Lienbacher, der Chef des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, fordert stattdessen im Standard-Gespräch die Einführung von neun Verwaltungsgerichten in den Bundesländern und die Schaffung eines Bundesverwaltungsgerichts.

Quelle: der Standard.at

Experte will 79 Behörden einsparen

(Auszug)

Das zersplitterte Behördensystem Österreichs soll nach Vorstellungen aus dem Bundeskanzleramt grundlegend umgestaltet werden – 79 Behörden sind zu viel, sagt der Chef des Verfassungsdienstes

Wien – Die Debatte rund um eine umfassende Reform der österreichischen Verwaltung gewinnt wieder an Schwung. Zwei Vorschläge sind dabei in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Einerseits geht es um eine umfassende Umstrukturierung der Verwaltungsverfahren. Das Bundeskanzleramt will in den kommenden Wochen einen Entwurf zur Umgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorlegen.

Dabei wird ein neuer Anlauf zur Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten genommen. Der bisherige Instanzenzug führt von einer Verwaltungsbehörde zur nächsten. Wer etwa einen negativen Baubescheid vom Bürgermeister bekommt, kann sich dagegen an den Gemeinderat wenden. In anderenVerfahren sind der Landeshauptmann oder spezielle Senate zuständig. Georg Lienbacher, der Chef des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, fordert stattdessen im Standard-Gespräch die Einführung von neun Verwaltungsgerichten in den Bundesländern und die Schaffung eines Bundesverwaltungsgerichts. Egal ob es um Betriebsgenehmigung oder Umweltfragen geht: Zweite Instanz wäre dann ein Gericht.

„Das zersplitterte Behördensystem gehört abgeschafft“, sagt Lienbacher, insgesamt spricht er von 79 Behörden, die abgeschafft werden könnten. Einsparungspotenzial gebe es dabei vor allem auf Beamtenebene in den Ministerien und in den Ländern. Wegfallen würden etwa der unabhängige Verwaltungssenat, die Grundverkehrsbehörden, die Datenschutzkommission. Lienbachers Vorschlag ist im Grunde nicht neu: Er war Leiter der Expertengruppe zur Staatsreform, die im Juni 2008 ihre letzte Sitzung hielt. Die Pläne von damals gingen in Begutachtung und versandeten. Nun soll ein neuer Vorschlag mit marginalen Änderungen wieder aufgelegt werden. Was sich dabei geändert haben soll, ist, dass die Länder ihren Widerstand gegen die Reform zurückgeschraubt haben. Für die Länder bedeutet die Einführung von Gerichten den Verlust von Einflussmöglichkeiten. Zum Teil noch skeptisch soll das Finanzministerium sein. Umstritten ist demnach, ob es tatsächlich ein eigenes Bundesverwaltungsgericht geben soll.

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