Unabhängiger Finanzsenat: Ein Fünftel der Berufungen sind erfolgreich

Knapp 22 Prozent der Berufungen hat der Unabhängiger Finanzsenat (UFS) im Jahr 2012 ganz oder teilweise zugunsten des Berufungswerbers entschieden.

Bei Finanzstrafbescheiden ist die Trefferquote noch weit höher: Da waren fast 41 Prozent der Berufungen ganz oder teilweise erfolgreich. Ab Jänner wird der UFS zum Bundesfinanzgericht und entscheidet dann nicht nur in Angelegenheiten der Bundesabgaben und in Finanzstrafverfahren, sondern auch über Beschwerden in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren des Landes Wien.

presse-logoHier den Beitrag auf diePresse.com lesen…

Teilen mit: