
Laut dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 waren im Berichtsjahr am LVwG Steiermark neben Präsidentin und Vizepräsidentin 37 Richterinnen tätig, davon 2 in Teilzeit (Vollzeitäquivalent im Judizium 36,80). Aufgrund einer Pensionierung wurde eine neue Richterin bestellt. Dem Evidenzbüro waren neben dem Leiter weitere 6 juristische Mitarbeiter:innen zugeteilt. Der Leiter der Evidenzstelle sowie ein weiterer Mitarbeiter betreuen die Informations- und Medienstelle. Weitere 44 Personen sind im administrativen Bereich beschäftigt.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 113,08 Tage (3,72 Monate) und konnte damit erheblich von 133,26 Tagen (4,38 Monate) im Jahr 2023 verkürzt werden. Der Personal- und Sachaufwand des LVwG Steiermark ist im Landesbudget 2024, Bereichsbudget Landesverwaltungsgericht, ausgewiesen. Die Verfügung dieser Mittel oblag exklusive der Objekt-, Personal- und Reisekosten der Präsidentin des LVwG Steiermark. Der durchschnittliche Kostenaufwand pro entschiedenem Verfahren betrug im Berichtsjahr € 2.793,95 (2023: € 2.891,23).
Im Berichtsjahr gab es einen erhöhten Aktenanfall von 4.760 (2023: 3.984) Akten, welcher effektiv zu 6.379 (2023: 5.791) Verfahren führte. Erledigt wurden 4.826 (2023: 4.124) Geschäftsfälle. 2024 wurde in 38,29 % aller erledigten Beschwerdefälle die Entscheidung der Behörde aufgehoben, respektive abgeändert.
17 Beschwerden wurden an den VfGH erhoben (2023:7). In 7 Entscheidungen erfolgte eine (teilweise) Aufhebung der Entscheidung des LVwG (2023: 2). In den restlichen 18 Entscheidungen des VfGH wurde die Behandlung der Beschwerde abgelehnt, zurückgewiesen, abgewiesen oder das Verfahren eingestellt. 10 Gesetzes- und Verordnungsanfechtungen wurden beim VfGH und ein Vorabentscheidungsansuchen beim EuGH eingebracht.
An den VwGH wurden 10 ordentliche und 158 außerordentliche Revisionen erhoben. In den 180 Entscheidungen des VwGH im Berichtsjahr wurden 109 Revisionen zurückgewiesen, 7 abgewiesen, 30 zur Gänze und 6 teilweise stattgegeben und 28 Verfahren eingestellt.
Zur räumlichen Aufteilung wird erneut festgehalten, dass es langfristig unumgänglich ist, das LVwG an einem Standort zu konzentrieren. Weitere Büroräumlichkeiten mussten außerhalb des Gerichtssitzes für die Deckung des Raumbedarfs herangezogen werden, sodass es zu einer Vermischung mit anderen Abteilungen kommt und für manche Bereiche die unbedingt notwendige Sicherheit für die Richter:innen nicht gewährleistet ist. Sicherheitsbesprechungen führten zur Schwachstellenanalyse und Beratung zu erforderlichen Nachrüstungen. Deeskalationstrainings und Selbstverteidigungsmaßnahmen wurden durchgeführt. 2 Defibrillatoren wurden in den Warteräumen der Verhandlungssäle angebracht, um rasch bei medizinischen Notfällen handeln zu können.
Auch in diesem Berichtsjahr wurde die Digitalisierung des Landesverwaltungsgerichts stetig vorangetrieben, und das digitale Beschwerdeverfahren hat den letzten Feinschliff erhalten. Für den Import von Plänen in den elektronischen Akt steht ein Großformatscanner zur Verfügung. Die Verhandlungssäle sind für die Verhandlungsführung im elektronischen Akt mit entsprechender Medien- und Steuerungstechnik ausgestattet, um den Verfahrensparteien Aktenteile auf Bildschirmen präsentieren zu können.