Weitere Lockerungen durch die 5. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung

Seit dem 19.02.2021 sind die in der 5. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung vorgesehenen Lockerungen in Kraft (Phase 3 der stufenweisen Lockerungen).

In allen wesentlichen Settings, in denen bisher die 2G-Regel gegolten hat, wird künftig (außer in Wien) die 3G-Regel gelten:

  • 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
  • 3G in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben
  • 3G bei körpernahen Dienstleistungen
  • 3G bei Sportstätten
  • 3G bei Veranstaltungen
  • 3G bei Fach- und Publikumsmessen

Die Sperrstunde um 24:00 und das Verbot der Nachtgastronomie bleiben weiterhin bestehen, auch die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wird weiterhin gelten.

In vulnerablen Bereichen wie etwa Alten- und Pflegeheimen bleiben die bestehenden Regelungen aufrecht. Auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt bestehen.

Hier geht’s zur 5. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung …

Hier geht’s zur Homepage des Gesundheitsministeriums …

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