Personalmangel beim LVwG NÖ

Mit 1. Jänner 2026 wurde der innergemeindliche Instanzenzug in Niederösterreich durch das NÖ Deregulierungsgesetz 2025 abgeschafft. Dies bedeutet, dass zB im Bauverfahren Beschwerden gegen Bescheide des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin direkt beim Verwaltungsgericht einzubringen sind und keine innergemeindlichen Überprüfungen mehr erfolgen. Dadurch wird mit einem Mehraufwand beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG NÖ) gerechnet, der bislang personell nicht abgedeckt wurde, und werden längere Verfahrensdauern befürchtet.

Die VRV hat mit einem Schreiben an die Verantwortlichen in Niederösterreich darauf hingewiesen, dass die durch die Abschaffung des Instanzenzugs angestrebte Reduktion der gesamten Verfahrensdauer nur dann eintreten könne, wenn dem LVwG NÖ auch die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um den zu erwartenden Mehraufwand durch diese Deregulierung auch zu bewältigen. Erfahrungen aus anderen Bundesländern haben gezeigt, dass durch die Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzuges sowohl der Aktenanfall beträchtlich als auch der Ermittlungsaufwand für das Verwaltungsgericht ansteigt.

Wie der ORF Niederösterreich und die Tageszeitung Kurier heute berichten, kritisiere auch die Landessprecherin der Grünen NÖ, Helga Krismer, die Personalpolitik der schwarz-blauen Landesregierung scharf, weil trotz Abschaffung des Instanzenzugs auf Gemeindeebene das Gericht nicht entsprechend personell aufgestockt werde. Eine Überlastung der Justiz führe zu einer spürbaren Verschlechterung für die Bevölkerung; dies unter Hinweis auf internationale Kritik an Österreichs Rechtsstaatlichkeit insbesondere durch den Korruptionsindex 2024, bei dem Österreich auf Platz 25 zurückgefallen sei.

Das Land NÖ weise die Kritik an der Personalausstattung des Landesverwaltungsgerichtes zurück. Ein Anstieg der Fallzahlen sei mit der Abschaffung des Instanzenzuges in der Gemeinde nicht automatisch verbunden. Das LVwG NÖ sei mit 50 Richter:innen vollständig besetzt. Ein möglicher zusätzlicher Personalbedarf soll erst 2027 erhoben werden.

Hier geht es zum Beitrag auf noe.orf.at …

Hier geht es zum Beitrag im Kurier …

Hier geht es zur Stellungnahme der VRV …

Siehe auch:

LVwG NÖ hatte 2024 eine noch nie dagewesene Arbeitsbelastung

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