Das Landesverwaltungsgericht Burgenland sucht zwei neue Richter:innen. Als Voraussetzung sind neben der österreichischen Staatsbürgerschaft und dem Studium der Rechtswissenschaften eine mindestens fünfjährige juristische Berufserfahrung und die persönliche und fachliche Eignung für die mit der Ausübung der Tätigkeit einer/s Richter:in verbundenen Aufgaben gefordert.
Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 18. Juli 2025. Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 5.684,90 brutto; dieses Entgelt kann sich durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöhen.
Die Bewerberinnen oder Bewerber sind gemäß § 21 Abs. 4 Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz der Vollversammlung bekannt zu geben, welche der Landesregierung die am höchsten befähigten und am besten verwendbaren Bewerber für die Ernennung zum/zur Richter:in vorzuschlagen, zu reihen und diesen Vorschlag und die Reihung zu begründen hat.