Lockdown für Ungeimpfte ab heute aufgehoben

Mit der heute in Kraft getretenen 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung wurde der Lockdown für Ungeimpfte ohne gültigen 2-G-Nachweis aufgehoben.

Alle anderen Maßnahmen bleiben allerdings weiterhin bestehen:

  • FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im Freien, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
  • allgemeine Sperrstunde um 22.00 Uhr,
  • keine Nacht- und Stehgastronomie, weiterhin strenge Regeln für Zusammenkünfte,
  • 2-G-Nachweis als Zutrittsberechtigung für Kundenbereiche
    • Gastronomie
    • Handel
    • Freizeit & Kultureinrichtungen.

Stufenweise Lockerungen im Februar 2022

Die österreichische Bundesregierung hat sich am 29. Jänner 2022 nach den Beratungen mit der Gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO) über die weitere Vorgehensweise in den kommenden Wochen beraten. Basierend auf den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den Prognosen des Prognosekonsortiums treten im Februar 2022 folgende Regelungen stufenweise in Kraft:

  • Ab dem 05. Februar 2022 wird die allgemeine Sperrstunde um 2 Stunden nach hinten verschoben (also von 22:00 auf 24:00 Uhr).Die Personenhöchstgrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen wird von 25 Personen auf 50 Personen erhöht. Bei Veranstaltungen wird ab dann nur noch die 2G- Regel und eine FFP2-Pflicht gelten (anstatt der bisherigen „2G+“- und „Booster+“ Regelung).
  • Ab dem 12.Februar 2022 wird die 2G-Regel im Handel fallen. In allen Geschäften wird dann durchgehend die FFP2-Maskenpflicht gelten.
  • Ab dem 19. Februar 2022 wird die 2G-Regel in der Gastronomie zur 3G-Regel ausgeweitet. Die Gültigkeit von PCR-Tests wird für die Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt –  für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden. Die 3G-Regel gilt ab dann auch bei Veranstaltungen (anstatt der vorherigen 2G-Regel).

Änderung der Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass)

Mit der gleichzeitig veröffentlichten 1. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung (1. Novelle zur 4. COVID-19-MV) wurde die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate (Grüner Pass) mit Wirksamkeit 1. Februar 2022 vorgesehen:

Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.

Ausnahme: Für Personen unter 18 Jahren wird das Impfzertifikat über die erste Impfserie 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig sein.

Hier geht’s zum BGBl. II Nr. 34/2022 vom 29.01.2022 …

Hier geht’s zur 2. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung (redaktionelle Berichtigung) im BGBl. II. Nr. 38/2022 vom 31.01.2022 …

Hier geht’s zur Homepage des Gesundheitsministeriums …

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