UVS-Beschluss rettet Wachauer Brauchtum

Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat das Strafverfahren gegen einen Dürnsteiner Hotelier eingestellt: Die Bezirkshauptmannschaft in Krems warf ihm vor, ohne behördliche Genehmigung Hunderte von kleinen Kerzenlichtern während der Sommersonnenwende auf der Donau ausgesetzt zu haben.

Allerdings erkannte der UVS keine Gesetzesverstöße und hob den Strafbescheid gegen  ersatzlos auf.

Die als Lichterschwemme bezeichnete Tradition gehört zu einem alten Brauchtum rund um die Sommersonnenwende, das als einmaliges Schauspiel gilt und sowohl von Einheimischen als auch Touristen geschätzt wird.

„Seit mehr als 100 Jahren wird das traditionelle Aussetzen eines Lichtermeeres auf der Donau von unserer Familie gepflegt“, erklärt der Hotelier Thiery.

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