Keine Ausnahme von der EU-Grundrechts-Charta für das Vereinigte Königreich

Aus Anlass eines Verfahrens vor dem „Court of Appeal“ über die Rückführung eines Asylwerbers von Großbritannien nach Griechenland (Dublin Regulation) hat der Vertreter des britischen Innenministeriums die Auffassung des Gerichts geteilt, dass die EU-Grundrechts-Charta auch im Vereinigten Königreich in vollem Umfang Gültigkeit entfaltet. Die Gerichtsentscheidung vom 12. Juli 2010 hat Auswirkungen auf hunderte weitere Verfahren zur Rückführung von Asylwerbern nach Griechenland, da nunmehr vor der Rückführung der wirksame Rechtsschutz für Asylwerber in Griechenland zu prüfen ist.

den Artikel auf doughtystreet.co.uk lesen …

Teilen mit: