Anlassfall ist die Beschwerde eines Lehrers einer internationalen Schule, der in Wien von Sicherheitsorganen mit einem Suchtgifthändler verwechselt wurde.
Der UVS Wien hegt Bedenken, dass die durch das Strafprozessreformgesetz geänderte Rechtslage dem Betroffenen die Möglichkeit einer wirksamen Beschwerde wegen behaupteter Rechtswidrigkeit der Festnahme entzogen hat.