Eleganter Umgang mit Zeugen

Auf der Praxisseite Jus bietet  RA Clemens Binder-Krieglstein praktische Informationen für Konzipienten und Rechtsanwälte.

Zum Umgang mit Zeugen:

„Der Rechtsanwalt hat jeden Anschein der Beeinflussung zu unterlassen. Es ist zwar grundsätzlich erlaubt mit Zeugen Kontakt aufzunehmen, es ist aber darauf zu achten, worüber mit dem Zeugen gesprochen wird.

Zulässig ist es die Rechtslage zu besprechen, unzulässig ist es aber jedenfalls den Inhalt der Zeugenaussage im vorhinein abzusprechen. (…)

Eleganter ist es, den Mandanten darauf hinzuweisen, daß widersprüchliche Aussagen seiner Zeugen nachteilig wären.

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