Lopatka lobt UFS bei der diesjährigen Vollversammlung und hebt Vorzüge gegenüber der deutschen Finanzgerichtsbarkeit hervor. Der UFS soll unedingt erhalten bleiben.
Bei der diesjährigen Vollversammlung des Unabhängigen Finanzsenates – der unabhängigen Institution die bei Streitfällen zwischen Kunden und Finanzämtern entscheidet – konnte ich den fast 230 Senatsmitgliedern herzlich für ihre Arbeit danken.
Im letzten Jahr wurden fast 10.000 Rechtssachen erledigt – eine jährliche Effizienzsteigerung! Überhaupt ist die Geschichte des UFS eine Geschichte des Erfolgs. Seit seinem Bestehen im Jahr 2003 hat der UFS nicht nur bewiesen eine moderne und vor allem bürgernahe Verwaltung zu sein, sondern auch eine Institution, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, durch großen Einsatz und persönliche Motivation Quantität, und vor allem Qualität der Entscheidungen garantieren.
Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger ist die absolute Unabhängigkeit des UFS. Diese ist, so sind sich alle Experten einig, absolut garantiert und vorbildlich in ganz Europa. So las ich vor kurzen einen Artikel von Professor Beiser über eine Dissertation die einen Vergleich zwischen der deutschen Finanzgerichtsbarkeit und dem UFS anstellte. Nachdem die Unterschiede zwischen dem deutschen Zugang und dem österreichischen herausgearbeitet wurden, schloss Professor Beiser: „Eine Nachahmung der deutschen Finanzgerichtsbarkeit ist nicht zu empfehlen. Das österreichische Verfahren beim UFS ist die bessere Lösung.“
Welch größeres Lob kann es geben, wenn Externe das Modell des UFS als überlegen, als Superior bezeichnen. Und dieser Status Quo, den wir in der Qualität des UFS jetzt erreicht haben, muss beibehalten werden.